ANMELDUNG

Du bist schwanger und möchtest Dich zu einem Geburtsvorbereitungskurs anmelden oder Kontakt zu unserer Hebamme aufnehmen. Oder Dein kleiner Schatz ist schon geboren und Du möchtest einen unserer Kurse besuchen? Wir haben folgendes Angebote für Dich:

WOCHENBETTNACHSORGE IM HAUSBESUCH 

MINI-TURNEN 6-20 Monate

BABYMASSAGE  2-6 Monate

MAMA-BABY-KURS (Pekip-Spielmaterialien) 2-6 Monate 

RÜCKBILDUNG MIT BABY / KRABBELKIND

GEBURTSVORBEREITUNG

IGEL-Leistungen: Beratung zu Beikost, Babyschlaf, Erste Hilfe Training, …

Die Anmeldung zu unseren Gruppen oder Veranstaltungen erfolgt telefonisch oder per email. 

Nimm bitte frühzeitig telefonisch oder per whats app 0151-47593933 Kontakt zu uns auf, alternativ auch über email an mutterkindraum@gmx.de. Wir benötigen Deine Kontaktdaten und senden Dir ein Anmeldeformular zu.

Zum Schutz Deiner Daten können wir Anmeldungen und Kurskündigungen nur per email oder Postweg bearbeiten. Der Weg über whats app ist ausgeschlossen.  Kontaktaufnahme über whats app ist jederzeit möglich.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungen: Unsere Praxis leistet eine Bereitstellung von Kursen, individuellen Gesundheitsleistungen, sowie Hebammenleistungen durch eine Hebamme oder Stillberaterin  in aufsuchender Wochenbettnachsorge (Hausbesuch) und nicht aufsuchender Wochenbettnachsorge (Telefontermin), sowie eine telefonische 24 Stunden Rufbereitschaft innerhalb der ersten 12 Wochen nach Entbindungstermin. 

Anmeldung: Eine Anmeldung zur Wochenbettnachsorge, Kursen oder individuellen Gesundheitsleistungen erfolgt verbindlich über das Anmeldeformular und stellt einen gesetzlich bindenden Vertrag zwischen Praxis und Vertragsteilnehmerin dar. Leistungen, die auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe erfolgen, werden direkt mit den gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet. Für Anzahl und Umfang der erstattungsfähigen Leistungen gelten Höchstgrenzen, über deren Erreichen rechtzeitig informiert wird. In folgenden Fällen werden die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und daher privat in Rechnung gestellt. Falls keine gültige Mitgliedschaft der Krankenkasse festgestellt werden kann bzw. besteht. Falls Leistungen bei mehreren Hebammen in Anspruch genommen werden und dadurch die erstattungsfähigen Kontingente überschritten werden. Zur Vermeidung muss eine zeitnahe Information der in Anspruch genommenen Kassenleistungen an alle Hebammen erfolgen. Weitere Wahlleistungen sind individuelle Gesundheitsleistungen in Einzelunterweisung, diese werden separat und unabhängig von der Wochenbettnachsorge vereinbart und in Rechnung gestellt. Bei privat Versicherten werden die Leistungen entsprechend der gültigen Privatgebührenordnung des Bundeslandes direkt in Rechnung gestellt. Die Vertragsnehmerin ist verpflichtet, die Rechnung nach Datum der Rechnungserstellung innerhalb von 14 Tagen zu zahlen, unabhängig von der Erstattung durch die private Versicherung oder Beihilfe. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet. Die Erstattung von Hebammenleistungen durch private Kassen variieren. Die Leistungsempfängerin ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen vorab mit ihrer Krankenversicherung zu klären.

Kurse: Die Gebühren für die Kurse, Geburtsvorbereitung, Rückbildung, Babymassage, Mini-Turnen und Pekip werden für die Teilnehmerin von der Krankenkasse übernommen oder bezuschusst. Der Partner trägt für die Teilnahme am Geburtsvorbereitungskurs einen Eigenanteil. Es können nur tatsächlich in Anspruch genommene Leistungen mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Für die Kurse fällt daher eine Kaution an, die bei vollständiger Teilnahme an allen Kursstunden nach Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse bzw. bei Fehlzeiten nur anteilig (5,00 Euro pro Kursstunde) erstattet wird. Die Kaution wird auf das Konto rückerstattet, von dem die Überweisung der Kursgebühren vorgenommen wurde. Die Rückerstattung erfolgt spätestens nach Ablauf eines Abrechnungszeitraumes von drei Monaten nach Kursende. Zuzüglich erheben wir Zulagen für Kursaufwendungen, welche dem aktuellen Gebührenkatalog unserer Homepage zu entnehmen sind. Geburtsplanungsgespräch und Geburtsvorbereitungskurs für Paare im Hausbesuch stellen keine Kassenleistung dar und sind gebührenpflichtig, Grundvoraussetzung für das Zustandekommen eines Kurses ist die Mindestteilnehmerzahl von fünf Frauen. Ob die Kursteilnehmer allein oder mit Partner bzw. Partnerin teilnehmen, ist hierbei nicht relevant. Die Kursleitung ist berechtigt, einzelne Kursstunden oder -zeiten kurzfristig zu verlegen, wenn dieses aus zwingenden oder organisatorischen Gründen notwendig ist. Der Kursleiter legt im Rahmen der räumlichen Möglichkeiten einen neuen Termin fest und teilt diesen zeitnah mit. Bei längerfristigem Ausfall des Kursleiters (länger als zwei Wochen) wird versucht eine Vertretung zu organisieren. Bei Ausfall können keine Kosten erstattet werden, da die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden. Es werden nur tatsächlich wahrgenommene Stunden mit der Krankenkasse verrechnet. Sollte die Mindestteilnehmerzahl für einen Kurs oder eine Veranstaltung nicht erreicht werden, ist die Kursleitung/der Referent/die Referentin berechtigt, diesen Kurs/diese Veranstaltung auch ggf. kurzfristig abzusagen. Sollte dieser Fall eintreten, wird die Kursleitung/der Referent/die Referentin die angemeldeten Teilnehmer spätestens zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail oder telefonisch informieren. Es kann jederzeit eine andere qualifizierte Kursleitung eingesetzt werden, sollte dies bspw. aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen notwendig sein. Online-Gespräche oder -kurse dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen keinesfalls aufgezeichnet werden.

Widerrufsrecht Kursteilnahme: Der Kursteilnehmer hat das Recht, die Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per Brief oder Email) innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Kursbestätigung kostenfrei zu widerrufen. Bei einem Widerruf bis vier Wochen vor Kursbeginn wird die Zahlung einer Aufwandsentschädigung von 15,00 Euro fällig. Danach wird die volle Kursgebühr erhoben, unabhängig davon, aus welchem Grund der Widerruf erfolgt. Wenn ein Kursteilnehmer zeitgleich mit der Absage jemanden an seiner statt teilnehmen lassen kann, wird ihm die Kursgebühr unter Zahlung einer Aufwandsentschädigung von 15,00 Euro erlassen. Die Kaution wird in einem solchen Fall erstattet.

Wochenbettnachsorge: Die Durchführung des aufsuchenden Hausbesuches in der Wochenbettnachsorge beinhaltet eine regelmäßige Gewichtserhebung- und Kontrolle, Nabelkontrolle- und Pflegehinweise, Still- oder Fütterungsberatung. Gynäkologische Untersuchungen, Kontrolle von Geburtsverletzungen oder Beurteilung eines Heilungsverlaufes von Sectio-oder Dammschnittnähten sind ausgeschlossen und dem behandelndem Gynäkologen vorbehalten. Zur Gewährleistung einer umfangreichen Wochenbettnachsorge mit einer 24 stündigen telefonischen Erreichbarkeit innerhalb von 12 Wochen nach dem Entbindungstermin erheben wir eine einmalige verpflichtende Zuzahlung in Eigenleistung von 450 Euro. Wir gewährleisten insgesamt 21 aufsuchende / nicht aufsuchende Hausbesuche innerhalb der ersten 12 Wochen, sowie mindestens ein vorgeburtliches Gespräch zur Wochenbettplanung. Wir erheben eine Gebühr von 30,00 Euro pro vorgeburtlichem Beratungsgespräch. 

Pro Hausbesuch berechnen wir zzgl. der Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse eine pauschale Gebühr für Fahrtkosten und Dokumentation von 15,00 Euro. Falls aufgrund zu weniger Kapazitäten keine Hebamme den aufsuchenden / nicht aufsuchenden Wochenbettnachsorgetermin durchführen kann, erfolgt dieser vertretend durch eine freie Stillberaterin. Auch für den aufsuchenden / nicht aufsuchenden Wochenebettnachsorgetermin in Vertretung werden die genannten Auslagen erhoben. Die pauschalen Gebühren, sowie empfohlene Materialien, Öle und medizinische Produkte die während der Wochenbettnachsorge der Wöchnerin ausgehändigt wurden, werden  zzgl.  in Rechnung gestellt. Ebenfalls behalten wir uns vor, im Fall nicht ausreichender Kapazitäten statt eines aufsuchenden Hausbesuches einen nicht aufsuchenden Nachsorgetermin als telefonischen Termin anzubieten. Die Abrechnung durchgeführter Nachsorgetermine inklusive aller Gebühren erfolgt innerhalb einer einmaligen Endabrechnung und ist binnen 14 Tagen auf unser Geschäftskonto zu überweisen. Wir veranschlagen 5,00 Euro Mahngebühr pro ausgestelltem Mahnschreiben. Alle Gebührenpauschalen und Zulagen sind nach Anmeldung zur Wochenbettnachsorge durch unser Praxisteam, unabhängig von der Abrechnung mit den gesetzlichen und privaten Krankenkassen, zu leisten und werden separat in Rechnung gestellt. Die Kosten für Leistungen der individuellen Gesundheitsleistungen in Einzelunterweisung: Geburtsvorbereitung, Geburtsplanung, Babymassage, Beikostplanung, Babyschlafberatung, Erste-Hilfe-Training und Motorikförderung werden nicht von den Krankenkassen übernommen. Die Gebühren entnehmen sie unserem aktuellen Gebührenkatalog auf unserer Homepage.

Widerrufsrecht Wochenbettbetreuung: Nach erfolgter Anmeldung hat die Vertragsteilnehmerin das Recht, die Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per Brief oder Email) innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung kostenfrei zu widerrufen. Bei einem nachträglichen Widerruf bis vor geplantem Entbindungstermin wird die Zahlung einer Aufwandsentschädigung fällig. Ab dem Datum des geplanten Termins zur Entbindung ist ein Widerruf ausgeschlossen. Mit dem Datum des tatsächlichen Termins der Entbindung beginnt die Wochenbettnachsorge und endet 84 Tage später. Anschließende Hausbesuche auf Wunsch stellen eine Selbstzahlerleistung dar.

Haftung. Für die Tätigkeit der Hebammen unserer Praxis besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Unsere Hebammen haften nicht für ärztliche oder ärztlich veranlasste Leistungen, sofern diese hinzugezogen werden. In diesem Fall entsteht ein selbständiges Vertragsverhältnis. Unsere Hebammen haften nicht, wenn sie durch eine Stillberaterin in der aufsuchenden Wochenbettbetreuung vertreten werden. Unsere Hebammen übernehmen keine Haftung gleich welcher Art für Personen- und Sachschäden. Die Eltern sind für ihr/e Kinder verantwortlich. Im Falle eines Unfalls vor, während und nach den jeweiligen Veranstaltungen kann die Kursleitung/der Referent ebenfalls nicht zur Verantwortung gezogen werden. Zur Teilnahme an den Kursen und Angeboten wird eine normale physische und psychische Belastbarkeit vorausgesetzt. Liegen behandlungsbedürftige Krankheiten vor, muss die Teilnahme vorab unbedingt mit dem behandelnden Arzt oder Therapeuten und der Kursleitung besprochen werden. Für Wertsachen und persönliche Gegenstände, die in die für Kurse genutzte Räumlichkeiten mitgeführt werden, wird keine Haftung übernommen.

Schweigepflicht und Datenschutz. Unsere Hebammen unterliegen der Schweigepflicht und beachten die Bestimmungen des Datenschutzes, ebenso wie alle Mitarbeiterinnen und Kursleiterinnen. In den Kursen werden Teilnehmerlisten mit Namen, Adresse, Telefonnummern, sowie EMail-Adresse erstellt und den Kursteilnehmern zur Verfügung gestellt. Außerdem wird ausdrücklich die Zustimmung zur Verwendung der Daten für oben genannte Zwecke gegeben. Die Leistungsempfänger bestätigen die Richtigkeit ihrer Angaben. Änderungen dieser Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sollten Sie vereinbarte Termine nicht wahrnehmen können, sagen Sie diese spätestens 24 Stunden vorher ab. Andernfalls stellen wir Ihnen die entgangene Vergütung in Rechnung. Da unsere Hebammen berufsbedingt manchmal zu nicht planmäßigen Einsätzen gerufen werden, kann gelegentlich ein Termin kurzfristig nicht stattfinden oder muss kurzfristig zeitlich verschoben werden. Bei der Anmeldung zum Geburtsvorbereitungskurs ist keine automatische Wochenbettnachbetreuung vorgesehen. Diese muss separat abgesprochen und „gebucht“ werden. Bei Interesse dafür bitten wir um eine rechtzeitige Kontaktaufnahme. Sollten Sie eine ambulante Geburt planen (Entlassung vom Geburtsort 4-6 Stunden nach der Geburt), ist dies auf jeden Fall vorab mit mir abzusprechen. In diesem Fall ist eine kurze telefonische Info an mich nötig, wenn die Geburt beginnt. Wir behalten uns das Recht vor, den geplanten Termin zur aufsuchenden Wochenbettnachsorge jederzeit kurzfristig abzulehnen und einen Termin online oder in der Praxissprechstunde anzubieten, wenn dieser aus Kapazitätsgründen nicht gewährleistet werden kann. Bei regelrechter Entlassung vom Geburtsort ist es notwendig, dass Sie sich einen Tag vor Entlassung telefonisch melden, sodass der erste Termin für den Hausbesuch vereinbart werden kann. Ein Hausbesuch dauert i.d.R. etwa 45 Minuten, kann jedoch zwischen 10 und 60 Minuten variieren. Die Maximaldauer beträgt 90 Minuten.

Inkrafttreten Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 24.02.2023 in Kraft.

Salvatorische Klausel Sollten trotz aller Sorgfalt einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so ist hiervon nicht die Wirksamkeit der übrigen Inhalte betroffen. Die unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die den unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen.

Gebühren

Gebühren Wochenbettnachsorge 

Wochenbettnachsorge telefonische Rufbereitschaft 450,00 Euro
aufsuchender Hausbesuch Zuzahlung 15,00 Euro
vorgeburtlicher Hausbesuch 30,00 Euro
Taping / Beratung  15,00 Euro
aufsuchender Hausbesuch Wochenbettplanung und Kennenlernen 30,00 Euro

*alle Gebühren zzgl. Abrechnung gesetzlicher / privater Krankenkassen

Ausfallgebühren Widerruf Wochenbettnachsorge

bis 29 Tage vor geplantem Et. 50,00 Euro
ab 28 Tage vor geplantem Et. 200,00 Euro

Kursgebühren pro Termin*

Rückbildung 5,50 Euro
Babymassage 10,00 Euro
Mini-Turnen 10,00 Euro
Mama-Baby-Kurs 10,00 Euro

zzgl. Abrechnung / Bezuschussung gesetzlicher/ privater Krankenkassen

IGEL-Leistungen*

Geburtsvorbereitung Gruppe Partner 90,00 Euro
Geburtsvorbereitung Hausbesuch (2 Termine) 60,00 Euro
Geburtsplanungsgespräch 60,00 Euro
Babymassage 60,00 Euro
Beikost 60,00 Euro
Babyschlaf 60,00 Euro
Erste Hilfe Training 60.00 Euro
Motorische Spielförderung 60,00 Euro
Psychologische Beratung 60,00 Euro

* IGEL-Leistungen es erfolgt keine Abrechnung / Bezuschussung mit gesetzlicher / privater Krankenkassen

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