Wir sind telefonisch erreichbar unter 0151-47593933 innerhalb unserer Bürozeiten jeweils mittwochs und freitags 8.00-14.00 Uhr. Außerhalb unserer Bürozeiten kontaktieren Sie uns gerne auch per email an: mutterkindraum@gmx.de. Möchten Sie freie Kapazitäten zur Wochenbettnachsorge und Hebammenvermittlung abfragen, dann senden Sie uns bitte bei Ihrer Anfrage per email folgende wichtige Daten: Entbindungstermin, Wohnort und Telefonnummer.
Bitte beachten Sie , damit meine vermittelten Hebammen für unsere Patientinnen die notwendige Zeit und Kapazität haben, wie sie benötigen, werden die Leistungen der Wochenbettnachsorge nur privat oder als Selbstzahlung angeboten. Wenn Sie über eine gesetzliche Krankenkasse versichert sind, können Sie eine Kostenbezuschussungen bei Ihrer Krankenkassen beantragen. Gerne erstellen wir Ihnen einen persönlichen Kostenvoranschlag zur Einreichung bei Ihrer GKV.
AGB & Verbindliche Anmeldung Mutterkindraum e.V.
Anmeldung: Die Anmeldung zur Schwangerschaftsbegleitung und Wochenbettnachsorge, sowie zu verschiedenen individuellen Leistungen post und pränatal erfolgt verbindlich über unser Anmeldeformular. Dieses Anmeldeformular stellt zugleich einen gesetzlich bindenden Vertrag zwischen Verein und Vertragsteilnehmerin dar.
Bitte beachten Sie, dass wir die Leistungen unserer Hebammen und Stillberaterinnen als Selbstzahlerleistung und für
privat versicherte Patientinnen anbieten. Wir gestalten die Abrechnung unserer Leistungen nicht in Zusammenarbeit mit den gesetzlichen Krankenkassen. Einzelne Gebühren entnehmen Sie bitte verbindlich dem Abschnitt Gebühren. Wir berechnen pro Hausbesuch eine Anfahrtspauschale. Zusätzlich erheben wir eine Qualitätspauschale zur telefonischen Bereitschaft und zur Sicherung einer anforderungsgerechten Schwangerschaftsbegleitung und Wochenbettnachsorge, sowie eine Gebühr zur Vermittlung einer unserer Hebammen oder Stillberaterinnen. Bei Vorliegen einer privaten Versicherung ist die Vertragsteilnehmerin selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen vorab mit ihrer Krankenversicherung zu klären. Besteht diese Möglichkeit nicht, entsprechen abgerechnete Gebühren auch bei Vorliegen einer privaten Krankenversicherung einer Eigenleistung. Individuelle Leistungen bieten wir nur in Selbstzahlerleistung auch bei Vorliegen privater Krankenkassen an.
Versorgungsgebiete: Unsere vermittelten Hebammen oder Stillberaterinnen versorgen die Einzugsgebiete Kaarst, Neuss, Düsseldorf und Mönchengladbach in der regulären Wochenbettnachsorge und im Hausbesuch. Außerhalb unserer Einzugsgebiete ist nur die Buchung der telefonischen oder digitalen Onlinesprechstunde möglich. Bei Buchung erheben wir eine pauschale Gebühr pro Gesprächstermin zzgl Qualitätspauschale und Vermittlungsgebühr. Für individuelle Leistungen erheben wir eine Gebühr pro Termin zzgl. Anfahrtspauschale bei Hausbesuchen. Die Vertragsteilnehmerin ist verpflichtet, die zugesendete Endabrechnung nach Datum der Rechnungserstellung innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet. Wir bieten Möglichkeiten zinsfreier Raten.
Durchführung Wochenbettnachsorge: Die Durchführung der regulären Wochenbettnachsorge beinhaltet eine Beratung im Wochenbett, Hausbesuch und Nachsorgeleistungen. Gynäkologische Untersuchungen, Kontrolle von Geburtsverletzungen, sowie Beurteilung eines Heilungsverlaufes von Sectio-oder Dammschnittnähten sind ausgeschlossen und dem behandelndem Gynäkologen vorbehalten. Im Fall nicht ausreichender Kapazitäten, aufgrund von Krankheit oder Urlaub bieten wir statt eines Hausbesuches, durch eine Hebamme, einen Nachsorgetermin als Praxistermin oder Telefontermin, sowie einen Termin durch eine Stillberaterin in Vertretung an. Es besteht kein generelles Anrecht auf einen Hausbesuch oder Praxistermin einmal oder mehrmals wöchentlich. Liegt der Wohnort der
Vertragsteilnehmerin nicht in unserem Versorgungsgebiet oder verfügen wir in einem unbestimmten Zeitraum kurzfristig nicht über ausreichend freie Kapazitäten führen wir die Wochenbettnachsorge generell nur in telefonischer und digitaler Onlinesprechstunde durch. Individuelle Zusatzleistung können innerhalb des Wochenbettes
jederzeit zusätzlich gebucht werden.
Durchführung Schwangerschaftsbegleitung: Innerhalb der Begleitung in der Schwangerschaft bieten wir ein erstes kostenfreies Gespräch zur Information und Planung, sowie ein weiteres kostenfreies Anamnesegespräch. Weitere Gespräche vereinbaren wir nach Bedarf zu Schwangerschaftsbeschwerden und allgemeinen Fragen. Beratungsgespräche innerhalb individueller Zusatzleistungen dürfen hinzu gebucht werden. Alle Gespräche außerhalb des Erstgespräches und des Annamnesegespräches sind gebührenpflichtig. Gebühren entnehmen Sie dem Abschnitt Gebühren. Vier Wochen vor geplantem Entbindungstermin planen wir ein
zusätzliches, gebührenpflichtiges Geburtsplanungsgespräch und erstellen einen Geburtsplan (PDF). Bitte beachten Sie unsere Schwangerschaftsbegleitung findet ausschließlich nur in telefonischer oder digitaler Sprechstunde statt. Hausbesuche in der Schwangerschaftsbegleitung bieten wir nur in besonderen Ausnahmefällen an.
Zur Schwangerschaftsbegleitung ist die Teilnahme an einem unserer Geburtsvorbereitungskurse und an einem Stillvorbereitungskurse bei Stillwunsch obligatorisch und wichtiger Bestandteil unserer Begleitung in der Schwangerschaft. Wir bitten um schriftliche Begründung, im Falle einer versäumten Teilnahme. Diese darf nur in
einem besonders begründeten Fall z.B. bei Wunschkaiserschnitt oder bei ärztlicher Attestierung vorliegen. Haben Sie einen Geburtsvorbereitungskurs in einer alternativen Hebammenpraxis oder in einer Klinik besucht, dann fügen Sie Ihrer schriftlichen Begründung eine Teilnahmebescheinigung, Kursbeschreibung und Inhaltsangabe des besuchten Kurses bei. Bei Versäumnis der Teilnahme besteht auch bei schriftlicher Begründung ein Anrecht unserer Hebammen Ihre Wochenbettnachsorge kurzfristig abzulehnen. Um eine Schwangerschaftsbegleitung zu gewährleisten bitten wir Sie sich möglichst frühzeitig anzumelden. Erfolgt Ihre Anmeldung erst im späteren Verlauf der Schwangerschaft oder erst nach Entbindungstermin, dann entfällt die Begleitung in der Schwangerschaft ersatzlos.
Gegebenenfalls können wir Ihnen bei Anmeldung nur eine Schwangerschaftsbegleitung ohne Wochenbettnachsorge bzw. die Aufnahme in eine Warteliste anbieten. Hierbei entfällt der Abschnitt: Durchführung Wochenbettnachsorge.
Widerrufsrecht: Nach erfolgter Anmeldung besteht das Recht, die Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per Brief oder Email) bis vier Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin zu widerrufen. Wir erheben eine Bearbeitungsgebühr von 35,00 Euro. Zusätzlich stellen wir bereits erbrachte Hausbesuche
oder bereits erbrachte telefonische und digitale Termine, sowie Vermittlungsgebühr und anteilige Qualitätspauschale von 50% in Rechnung. Die Dauer der Nachsorge beträgt 12 Wochen nach faktischem Entbindungstermin.
Haftung: Für die Tätigkeit der Hebammen und Stillberaterinnen besteht keinerlei Haftung. Beratungen und Nachsorgeleistungen dienen nur als Empfehlungen. Bei gesundheitlichen Fragen ist die Vertragsteilnehmerin verpflichtet zusätzlich ärztliche Leistungen und ärztliche Beratungen der behandelnden Ärzte in Anspruch zu
nehmen. Unsere Hebammen und Stillberaterinnen übernehmen keine Haftung gleich welcher Art für Personen-und Sachschäden.
Schweigepflicht und Datenschutz: Unsere Hebammen und Stillberaterinnen unterliegen der Schweigepflicht und beachten die Bestimmungen des Datenschutzes. Die Vertragsteilnehmerinnen bestätigen die Richtigkeit ihrer Angaben. Änderungen dieser Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Terminplanung: Die reguläre Wochenbettnachsorge beinhaltet die telefonische Bereitschaft, sowie einen wöchentlichen Hausbesuch oder Praxisbesuch. Nach Bedarf sind zusätzliche Termine kurzfristig zu planen. Sollten vereinbarte Termine nicht wahrgenommen werden können, müssen diese von der Vertragsteilnehmerin spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, andernfalls stellen wir die entgangene Vergütung in Rechnung. Ist die Vertragsteilnehmerin bei Hausbesuchen zum vereinbarten Termin am Wohnort nicht anzutreffen, berechnen wir zuzüglich eine pauschale Gebühr für die Anfahrt. Verspätet sich die Vertragsteilnehmerin zu einem vereinbarten Praxistermin, um mehr als 10 min, entfällt der Termin und wir stellen die entgangene Vergütung ebenfalls Rechnung. Da unsere Hebammen berufsbedingt manchmal zu nicht planmäßigen Einsätzen gerufen werden, kann gelegentlich ein Termin kurzfristig nicht stattfinden oder muss kurzfristig zeitlich verschoben werden. Hierbei besteht kein Anrecht auf eine Ausfallvergütung. Bei regelrechter Entlassung vom Geburtsort ist es notwendig, dass die Patientin spätestens einen Tag vor Entlassung mit ihrer Hebamme telefonisch in Kontakt tritt um Termine frühzeitig zu planen. Ein Hausbesuch oder telefonischer Termin dauert i.d.R. etwa 45 Minuten, kann jedoch zwischen 20 und 60 Minuten variieren. Die Maximaldauer beträgt 60 Minuten. Jeder Termin wird pauschal und nicht nach Minuten abgerechnet. Die Abrechnung telefonischer Beratungstermine in der regulären Wochenbettnachsorge erfolgt ab einer Gesprächszeit von 10 min unabhängig, ob der Termin geplant oder kurzfristig stattfindet. Die Vertragsteilnehmerin verpflichtet sich bis zum dritten Tag nach erfolgter Entbindung ihre vermittelte Hebamme telefonisch zu kontaktieren und über die Geburt zu informieren. Tritt die Vertragsteilnehmerin nicht bis zum 10 Tag nach geplanten Entbindungstermin in Kontakt, behalten wir uns vor den vorliegenden Vertrag kurzfristig zu kündigen und die geplante Wochenbettnachsorge nicht durchzuführen. Wir stellen eine Ausfallgebühr von 250,00 Euro und bereits erfolgte Gespräche und Beratungen in Rechnungen.
Gebühren:
Wochenbettbetreuung:
Beratung Sprechstunde: 30,00 Euro
Nachsorgeleistungen: 10,00 Euro
Individuelle Leistungen: 90,00 Euro.
Schwangerschaftsbegleitung:
Beratung bei Schwangerschaftsbeschwerden :30,00 Euro
Individuelle Leistungen: 90,00 Euro
Pauschalen:
Anfahrt Hausbesuche: 35,00 Euro
Qualitätssicherung: 200,00 Euro
Vermittlung Hebamme / Stillberaterin: 60,00 Euro
Wirksamkeit: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten ab 01.01.2024 in Kraft
Salvatorische Klausel: Sollten trotz aller Sorgfalt einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen unwirksam sein,
so ist hiervon nicht die Wirksamkeit der übrigen Inhalte betroffen. Die unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die den unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen