ANMELDUNG

Die Anmeldung zu Kursen und Wochenbettnachsorge erfolgt nach telefonischer Kontaktaufnahme per Anmeldeformular. Nimm bitte frühzeitig zu uns Kontakt auf, da unsere Plätze zu unseren Kursen, sowie zur Wochenbettnachsorge begrenzt sind. 

Gebühren

Gebühren Wochenbettnachsorge

Gebühr Anmeldung  200,00 Euro*
aufsuchender Hausbesuch Anfahrt pauschal  30,00 Euro*
Nachsorgeleistungen pauschal ( Nabelkontrolle, Wiegen…) und Beratung im Hausbesuch 30,00 Euro
telefonische Hebammensprechstunde 25,00 Euro*
Wochenbettplanung, Abschlussgespräch, Babymassage, Beikost 40,00 Euro*

Kursgebühren pro Termin

Rückbildung 5,50 Euro*
Babymassage  10,00 Euro*
Mini-Turnen, Mama-Baby-Kurs  8,00 Euro*
Elternschule 45,00 Euro*

Individuelle Zusatzleistungen

Geburtsvorbereitung Gruppe  80,00 Euro*
Geburtsvorbereitung / Hypnobirthing  80,00 Euro*
Geburtsplanungsgespräch 80,00 Euro*
Hausbesuch Babymassage /Beikost / 
Säuglingspflege / Spielförderung
80,00 Euro*
Erste Hilfe Kurs / Babyschlafberatung  80,00 Euro*
Massage vorgeburtlich / nachgeburtlich 45,00 Euro*
Taping 15.00 Euro*
1:1 Coaching 80,00 Euro*
Reiki 80,00 Euro*

Die mit * markierten Leistungen sind Igel/ Eigenleistungen und werden nicht von PKV und GKV übernommen

AGB Wochenbett & Zusatzleistungen: 

Leistungen: Unsere Verein leistet individuelle Zusatzleistungen wie z.B. Geburtsvorbereitung, sowie eine Bereitstellung
einer freien Wochenbettnachsorge durch eine Hebamme oder Stillberaterin in aufsuchendem Hausbesuch / nicht
aufsuchendem Praxistermin oder telefonischen Hebammensprechstunde. 

Anmeldung: Eine Anmeldung zur Wochenbettnachsorge und Zusatzleistungen erfolgt über unser Anmeldeformular und stellt einen gesetzlich bindenden Vertrag zwischen Verein und Vertragsteilnehmerin dar. Die
Abrechnung unserer Leistungen erfolgt in monatlicher Abrechnung oder einer einmaligen Endabrechnung. Bei Vorliegen einer privaten Versicherung ist die Vertragsteilnehmerin selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen vorab mit ihrer Krankenversicherung zu klären, ob eine Kostenerstattung durch die private Krankenkasse möglich ist. Besteht diese Möglichkeit nicht, entsprechen abgerechnete Gebühren einer Eigenleistung.  Die mit * markierten Gebühren für die Wochenbettnachsorge werden nicht von den  Krankenkassen übernommen oder erstattet und sind in Eigenleistung zu erbringen. Die Vertragsnehmerin ist verpflichtet, die Rechnung nach Datum der Rechnungserstellung innerhalb von 14 Tagen zu zahlen, unabhängig von der Erstattung ihrer Versicherung oder Beihilfe. Bei Vorliegen einer gesetzlichen Krankenkasse sind die Gebühren ebenfalls nach Datum der Rechnungserstellung ebenfalls innerhalb von 14 Tagen in Eigenleistung zu erbringen. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet.

Wochenbettnachsorge: Die Durchführung des aufsuchenden Hausbesuches in der Wochenbettnachsorge beinhaltet
eine regelmäßige Gewichtserhebung- und Kontrolle, Nabelkontrolle- und Pflegehinweise, Still- oder Fütterungsberatung. Gynäkologische Untersuchungen, Kontrolle von Geburtsverletzungen oder Beurteilung eines Heilungsverlaufes von Sectio-oder Dammschnittnähten sind ausgeschlossen und dem behandelndem Gynäkologen vorbehalten. Bitte entnehmen einzelne Gebühren unserem Gebührenkatalog. Ebenfalls behalten wir uns vor, im Fall nicht ausreichender Kapazitäten statt eines aufsuchenden Hausbesuches, durch eine Hebamme, einen nicht aufsuchenden Nachsorgetermin als Praxistermin oder in telefonischer Hebammensprechstunde anzubieten, sowie  einen Termin durch eine Stillberaterin in Vertretung anzubieten. Es besteht kein generelles Anrecht auf einen aufsuchenden Hausbesuch oder Praxistermin. Liegt der Wohnort der Vertragsteilnehmerin nicht in unserem Versorgungsgebiet oder verfügen wir über nicht ausreichend freie Kapazitäten führen wir die Wochenbettnachsorge in telefonischer Hebammensprechstunde durch. Empfohlene Materialien, Öle und medizinische Produkte, die während der Wochenbettnachsorge auf Wunsch der Wöchnerin ausgehändigt wurden berechnen wir ebenfalls in einer einmaligen Endabrechnung. Für Leihgaben berechnen wir pauschal 10,00 Euro Leihgebühr zzgl. Kaution. Wir veranschlagen 5,00 Euro Mahngebühr pro ausgestelltem Mahnschreiben.

Widerrufsrecht Wochenbettbetreuung: Nach erfolgter Anmeldung hat die Vertragsteilnehmerin das Recht, die
Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per Brief oder Email) innerhalb von 14 Tagen nach
Unterzeichnung kostenfrei zu widerrufen. Bei einem nachträglichen Widerruf bis 4 Wochen vor geplantem
Entbindungstermin wird die Zahlung einer Aufwandsentschädigung von 200,00 Euro fällig. Bei einem Widerruf nach
dem geplanten Entbindungstermin und innerhalb der Wochenbettdauer von 12 Wochen ist eine Aufwandsentschädigung von 400,00 Euro zu leisten. Mit dem Datum des tatsächlichen Termins der Entbindung beginnt die Dauer der Wochenbettnachsorge und endet 84 Tage später.

Haftung. Für die Tätigkeit der Hebammen und Stillberaterinnen besteht keinerlei Haftung. Beratungen und
Nachsorgeleistungen im aufsuchenden Wochenbettbesuch, im Praxisbesuch oder telefonischer Hebammensprechstunde dienen nur als Empfehlungen. Bei gesundheitlichen Fragen ist die Vertragsteilnehmerin verpflichtet zusätzlich ärztliche Leistungen der behandelnden Ärzte in Anspruch zu nehmen. Unsere Hebammen übernehmen keine Haftung gleich welcher Art für Personen- und Sachschäden. 

Schweigepflicht und Datenschutz. Unsere Hebammen unterliegen der Schweigepflicht und beachten die Bestimmungen des Datenschutzes, ebenso wie alle Mitarbeiterinnen und Kursleiterinnen. In den Kursen werden Teilnehmerlisten mit Namen, Adresse, Telefonnummern, sowie Email-Adresse erstellt und den Kursteilnehmern zur Verfügung gestellt. Außerdem wird ausdrücklich die Zustimmung zur Verwendung der Daten für oben genannte Zwecke gegeben. Die Leistungsempfänger bestätigen die Richtigkeit ihrer Angaben. Änderungen dieser Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sollten Sie vereinbarte Termine nicht wahrnehmen können, sagen Sie diese spätestens 24 Stunden vorher ab. Andernfalls stellen wir Ihnen die entgangene Vergütung in Rechnung. Da unsere Hebammen berufsbedingt manchmal zu nicht planmäßigen Einsätzen gerufen werden, kann gelegentlich ein Termin kurzfristig nicht stattfinden oder muss kurzfristig zeitlich verschoben werden. Bei der Anmeldung zum Geburtsvorbereitungskurs ist keine automatische Wochenbettnachbetreuung vorgesehen. Diese muss separat abgesprochen und „gebucht“ werden. Bei Interesse dafür bitten wir um eine rechtzeitige Kontaktaufnahme. Sollten Sie eine ambulante Geburt planen (Entlassung vom Geburtsort 4-6 Stunden nach der Geburt), ist dies auf jeden Fall vorab mit mir abzusprechen. In diesem Fall ist eine kurze telefonische Info an mich nötig, wenn die Geburt beginnt. Wir behalten uns das Recht vor, den geplanten Termin zur aufsuchenden Wochenbettnachsorge jederzeit kurzfristig abzulehnen und einen Termin online oder in der Praxissprechstunde anzubieten, wenn dieser aus Kapazitätsgründen nicht gewährleistet werden kann. Bei regelrechter Entlassung vom Geburtsort ist es notwendig, dass Sie sich einen Tag vor Entlassung telefonisch melden, sodass der erste Termin für den Hausbesuch vereinbart werden kann. Ein Hausbesuch dauert i.d.R. etwa 45 Minuten, kann jedoch zwischen 10 und 60 Minuten variieren. Die Maximaldauer beträgt 90 Minuten. Jeder Hausbesuch wird pauschal und nicht nach Minuten abgerechnet.

Inkrafttreten: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 01.01.2024 in Kraft

Salvatorische Klausel Sollten trotz aller Sorgfalt einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen unwirksam sein,
so ist hiervon nicht die Wirksamkeit der übrigen Inhalte betroffen. Die unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die den unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen.

AGB Kurse: 

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anmeldung: Eine Anmeldung zu unseren Kursen und Veranstaltungen erfolgt verbindlich über das Anmeldeformular oder über eventbrite.com und stellt einen gesetzlich bindenden Vertrag zwischen Verein und Vertragsteilnehmerin dar.
Kurse: Die Gebühren für unseren Rückbildungskurs werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst. , Babymassage, Pekip, Mini-Turnen und Elternschule sind freie Kurse ohne Abrechnung mit den Krankenkassen. 
Grundvoraussetzung für das Zustandekommen eines Kurses ist die Mindestteilnehmerzahl von fünf Frauen. Ob die Kursteilnehmer allein oder mit Partner bzw. Partnerin teilnehmen, ist hierbei nicht relevant. Die Kursleitung ist berechtigt, einzelne Kursstunden oder -zeiten kurzfristig zu verlegen, wenn dieses aus zwingenden oder organisatorischen Gründen notwendig ist. Der Kursleiter legt im Rahmen der räumlichen Möglichkeiten einen neuen Termin fest und teilt diesen zeitnah mit. Bei längerfristigem Ausfall des Kursleiters (länger als zwei Wochen) wird
versucht eine Vertretung zu organisieren. Sollte die Mindestteilnehmerzahl für einen Kurs oder eine
Veranstaltung nicht erreicht werden, ist die Kursleitung/der Referent/die Referentin berechtigt, diesen
Kurs/diese Veranstaltung auch ggf. kurzfristig abzusagen. Sollte dieser Fall eintreten, wird die
Kursleitung/der Referent/die Referentin die angemeldeten Teilnehmer spätestens zwei Tage vor
Veranstaltungsbeginn per E-Mail oder telefonisch informieren. Es kann jederzeit eine andere qualifizierte
Kursleitung eingesetzt werden, sollte dies bspw. aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen
notwendig sein. Online-Gespräche oder -kurse dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen keinesfalls
aufgezeichnet werden.
Zahlung: Die Zahlung der Kursgebühr erfolgt nach Anmeldung per Überweisung auf unser Vereinskonto:
Sparkasse Neuss, DE38 3055 0000 0093 5014 43, WELADEDNXXX . Kursgebühren pro Termin:
Geburtsvorbereitung 80,00, Rückbildung: 5,50 Euro, Babymassage 10,00 Euro, Mini-Turnen 8,00 Euro, Pekip
8,00 Euro, Beckenboden-Yoga 8,00 Euro
Widerrufsrecht Kursteilnahme: Der Kursteilnehmer hat das Recht, die Vertragserklärung ohne Angabe von
Gründen in Textform (z.B. per Brief oder Email) innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Kursbestätigung
kostenfrei zu widerrufen. Bei einem Widerruf bis vier Wochen vor Kursbeginn wird die Zahlung einer
Aufwandsentschädigung von 15,00 Euro fällig. Danach wird die volle Kursgebühr erhoben, unabhängig
davon, aus welchem Grund der Widerruf erfolgt. Wenn ein Kursteilnehmer zeitgleich mit der Absage
jemanden an seiner statt teilnehmen lassen kann, wird ihm die Kursgebühr unter Zahlung einer
Aufwandsentschädigung von 15,00 Euro erlassen. In unseren Rückbildungskurs ist bei Abwesenheit der Kursteilnehmerin oder im Krankheitsfall ist ein ärztliches Attest der Kursleitung vorzulegen. Da wir diesen Termin nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können, berechnen wir 10.00 Euro Ausfallgebühr pro Termin zzgl. der Eigenleistung.

Haftung. Für die Tätigkeit der Hebammen besteht keinerlei Haftung. Unsere Hebammen übernehmen keine
Haftung gleich welcher Art für Personen- und Sachschäden. Die Eltern sind für ihr/e Kinder verantwortlich.
Im Falle eines Unfalls vor, während und nach den jeweiligen Veranstaltungen kann die Kursleitung/der
Referent ebenfalls nicht zur Verantwortung gezogen werden. Zur Teilnahme an den Kursen und Angeboten
wird eine normale physische und psychische Belastbarkeit vorausgesetzt. Liegen behandlungsbedürftige
Krankheiten vor, muss die Teilnahme vorab unbedingt mit dem behandelnden Arzt oder Therapeuten und der
Kursleitung besprochen werden. Für Wertsachen und persönliche Gegenstände, die in die für Kurse
genutzte Räumlichkeiten mitgeführt werden, wird keine Haftung übernommen.
Schweigepflicht und Datenschutz. Unsere Hebammen unterliegen der Schweigepflicht und beachten die
Bestimmungen des Datenschutzes, ebenso wie alle Mitarbeiterinnen und Kursleiterinnen. In den Kursen
werden Teilnehmerlisten mit Namen, Adresse, Telefonnummern, sowie Email-Adresse erstellt und den
Kursteilnehmern zur Verfügung gestellt. Außerdem wird ausdrücklich die Zustimmung zur Verwendung der
Daten für oben genannte Zwecke gegeben. Bei der Anmeldung zum Geburtsvorbereitungskurs ist keine
automatische Wochenbettnachbetreuung vorgesehen. Diese muss separat abgesprochen und „gebucht“
werden. Bei Interesse dafür bitten wir um eine rechtzeitige Kontaktaufnahme.
Inkrafttreten Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 01.02.2024 in Kraft.
Salvatorische Klausel: Sollten trotz aller Sorgfalt einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen
unwirksam sein, so ist hiervon nicht die Wirksamkeit der übrigen Inhalte betroffen. Die unwirksamen
Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die den unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen.

 

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