ANMELDUNG

Die Anmeldung zu Kursen und Wochenbettnachsorge erfolgt nach telefonischer Kontaktaufnahme per Anmeldeformular. Nimm bitte frühzeitig zu uns Kontakt auf, da unsere Plätze zu unseren Kursen, sowie zur Wochenbettnachsorge begrenzt sind. 

Gebühren

Gebühren Wochenbettnachsorge 

Wochenbettnachsorge telefonische Rufbereitschaft (einmalig) 300,00 Euro
aufsuchender Hausbesuch Anfahrt 30,00 Euro
Beratung / Wochenbettnachsorgeleistungen 15,00 Euro
Taping 15,00 Euro
geburtsvorbereitende Massage / Wochenbett Massage 45,00 Euro

Ausfallgebühren Widerruf Wochenbettnachsorge*

bis 29 Tage vor geplantem Et. 50,00 Euro
ab 28 Tage vor geplantem Et. 200,00 Euro
nach Et ist ein Widerruf ausgeschlossen

 

Kursgebühren pro Termin*

Rückbildung 10,00 Euro
Babymassage 10,00 Euro
Mini-Turnen 10,00 Euro
Mama-Baby-Kurs 10,00 Euro

Bezuschussung durch Krankenkasse 

Individuelle Zusatzleistungen

Geburtsvorbereitung Gruppe Partner 120,00 Euro
Geburtsvorbereitung Hausbesuch (2 Termine) 60,00 Euro
Geburtsplanungsgespräch 60,00 Euro
Hausbesuch Babymassage / Beikost / Babyschlaf
Erste Hilfe Training / Säuglingspflege / Spielförderung
60,00 Euro
Massage vorgeburtlich Wehenförderung 45,00 Euro
Massage nachgeburtlich Unterstützung Rückbildung 45,00 Euro
Taping 15.00 Euro
1:1 Coaching 80,00 Euro
Reiki 80,00 Euro

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungen: Unsere Verein leistet eine Bereitstellung von Kursen, individuellen Gesundheitsleistungen, sowie Wochenbettnachsorge durch eine Hebamme oder Stillberaterin in aufsuchendem Hausbesuch und nicht aufsuchendem Praxistermin, sowie eine telefonische 24 Stunden Rufbereitschaft innerhalb der ersten 12 Wochen nach Entbindungstermin. Die Inanspruchnahme unserer Wochenbettnachsorge ist eine Selbstzahlerleistung. Kurse werden von den Krankenkassen bezuschusst. 

Anmeldung: Eine Anmeldung zur Wochenbettnachsorge, Kursen oder individuellen Gesundheitsleistungen erfolgt verbindlich über das Anmeldeformular und stellt einen gesetzlich bindenden Vertrag zwischen Verein und Vertragsteilnehmerin dar. Bei der Buchung einer Wochenbettnachsorge ist die zusätzliche Buchung einer dreimonatigen telefonischen Rufbereitschaft obligatorisch. Die Abrechnung unserer Leistungen erfolgt in einer einmaligen Endabrechnung. Bei Vorliegen einer gesetzlichen Krankenkasse erfolgt keine Kostenübernahme. Bei Vorliegen einer privaten Versicherung ist  die Leistungsempfängerin  selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen vorab mit ihrer Krankenversicherung zu klären.  Die Vertragsnehmerin ist verpflichtet, die Rechnung nach Datum der Rechnungserstellung innerhalb von 14 Tagen zu zahlen, unabhängig von der Erstattung durch die private Versicherung oder Beihilfe. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet. 

Kurse: Die Gebühren für die Kurse, Geburtsvorbereitung, Rückbildung, Babymassage, Mini-Turnen und Pekip werden von den Krankenkassen bezuschusst. Grundvoraussetzung für das Zustandekommen eines Kurses ist die Mindestteilnehmerzahl von fünf Frauen. Ob die Kursteilnehmer allein oder mit Partner bzw. Partnerin teilnehmen, ist hierbei nicht relevant. Die Kursleitung ist berechtigt, einzelne Kursstunden oder -zeiten kurzfristig zu verlegen, wenn dieses aus zwingenden oder organisatorischen Gründen notwendig ist. Der Kursleiter legt im Rahmen der räumlichen Möglichkeiten einen neuen Termin fest und teilt diesen zeitnah mit. Bei längerfristigem Ausfall des Kursleiters (länger als zwei Wochen) wird versucht eine Vertretung zu organisieren. Sollte die Mindestteilnehmerzahl für einen Kurs oder eine Veranstaltung nicht erreicht werden, ist die Kursleitung/der Referent/die Referentin berechtigt, diesen Kurs/diese Veranstaltung auch ggf. kurzfristig abzusagen. Sollte dieser Fall eintreten, wird die Kursleitung/der Referent/die Referentin die angemeldeten Teilnehmer spätestens zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail oder telefonisch informieren. Es kann jederzeit eine andere qualifizierte Kursleitung eingesetzt werden, sollte dies bspw. aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen notwendig sein. Online-Gespräche oder -kurse dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen keinesfalls aufgezeichnet werden.

Widerrufsrecht Kursteilnahme: Der Kursteilnehmer hat das Recht, die Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per Brief oder Email) innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Kursbestätigung kostenfrei zu widerrufen. Bei einem Widerruf bis vier Wochen vor Kursbeginn wird die Zahlung einer Aufwandsentschädigung von 15,00 Euro fällig. Danach wird die volle Kursgebühr erhoben, unabhängig davon, aus welchem Grund der Widerruf erfolgt. Wenn ein Kursteilnehmer zeitgleich mit der Absage jemanden an seiner statt teilnehmen lassen kann, wird ihm die Kursgebühr unter Zahlung einer Aufwandsentschädigung von 15,00 Euro erlassen.

Wochenbettnachsorge: Die Durchführung des aufsuchenden Hausbesuches in der Wochenbettnachsorge beinhaltet eine regelmäßige Gewichtserhebung- und Kontrolle, Nabelkontrolle- und Pflegehinweise, Still- oder Fütterungsberatung. Gynäkologische Untersuchungen, Kontrolle von Geburtsverletzungen oder Beurteilung eines Heilungsverlaufes von Sectio-oder Dammschnittnähten sind ausgeschlossen und dem behandelndem Gynäkologen vorbehalten. Zur Gewährleistung einer umfangreichen Wochenbettnachsorge mit einer 24 stündigen telefonischen Erreichbarkeit innerhalb von 12 Wochen nach dem Entbindungstermin erheben wir eine verpflichtende Zuzahlung von 300 Euro. Für aufsuchende Hausbesuche innerhalb der ersten 12 Wochen erheben wir eine pauschale Gebühr von 30,00 Euro pro Anfahrt, sowie Gebühren für Beratung und Nachsorgeleistungen. Für ein vorgeburtliches Gespräch zur Wochenbettplanung erheben wir eine Gebühr von 30,00 Euro. Für weitere vorgeburtliche Gespräche erheben wir eine pauschale Gebühr pro Anfahrt, sowie weitere Gebühren für Beratung und Anwendungen. Bitte entnehmen Sie einzelne Gebühren unserem Gebührenkatalog. Empfohlene Materialien, Öle und medizinische Produkte die während der Wochenbettnachsorge der Wöchnerin ausgehändigt wurden, werden  zzgl.  in Rechnung gestellt. Ebenfalls behalten wir uns vor, im Fall nicht ausreichender Kapazitäten statt eines aufsuchenden Hausbesuches durch eine Hebamme, einen nicht aufsuchenden Nachsorgetermin als telefonischen Termin / Praxistermin anzubieten oder einen aufsuchenden Hausbesuch durch eine Stillberaterin durchführen zu lassen. Die Abrechnung durchgeführter Nachsorgetermine inklusive aller Gebühren erfolgt innerhalb einer einmaligen Endabrechnung und ist binnen 14 Tagen auf unser Geschäftskonto zu überweisen. Wir veranschlagen 5,00 Euro Mahngebühr pro ausgestelltem Mahnschreiben. Alle Gebührenpauschalen werden nach abgeschlossener Wochenbettnachsorge durch unser Praxisteam in Rechnung gestellt und sind unabhängig von der Abrechnung mit privaten Krankenkassen zu leisten.

Widerrufsrecht Wochenbettbetreuung: Nach erfolgter Anmeldung hat die Vertragsteilnehmerin das Recht, die Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per Brief oder Email) innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung kostenfrei zu widerrufen. Bei einem nachträglichen Widerruf bis vor geplantem Entbindungstermin wird die Zahlung einer Aufwandsentschädigung fällig. Ab dem Datum des geplanten Termins zur Entbindung ist ein Widerruf ausgeschlossen. Mit dem Datum des tatsächlichen Termins der Entbindung beginnt die Wochenbettnachsorge und endet 84 Tage später. Anschließende Hausbesuche auf Wunsch stellen eine Selbstzahlerleistung dar.

Haftung. Für die Tätigkeit der Hebammen besteht keinerlei Haftung. Beratungen und Nachsorgeleistungen im aufsuchenden Wochenbettbesuch dienen nur als Empfehlungen. Bei gesundheitlichen Fragen ist die Vertragsteilnehmerin verpflichtet zusätzlich ärztliche Leistungen der behandelnden Ärzte in Anspruch zu nehmen. Unsere Hebammen übernehmen keine Haftung gleich welcher Art für Personen- und Sachschäden. Die Eltern sind für ihr/e Kinder verantwortlich. Im Falle eines Unfalls vor, während und nach den jeweiligen Veranstaltungen kann die Kursleitung/der Referent ebenfalls nicht zur Verantwortung gezogen werden. Zur Teilnahme an den Kursen und Angeboten wird eine normale physische und psychische Belastbarkeit vorausgesetzt. Liegen behandlungsbedürftige Krankheiten vor, muss die Teilnahme vorab unbedingt mit dem behandelnden Arzt oder Therapeuten und der Kursleitung besprochen werden. Für Wertsachen und persönliche Gegenstände, die in die für Kurse genutzte Räumlichkeiten mitgeführt werden, wird keine Haftung übernommen.

Schweigepflicht und Datenschutz. Unsere Hebammen unterliegen der Schweigepflicht und beachten die Bestimmungen des Datenschutzes, ebenso wie alle Mitarbeiterinnen und Kursleiterinnen. In den Kursen werden Teilnehmerlisten mit Namen, Adresse, Telefonnummern, sowie EMail-Adresse erstellt und den Kursteilnehmern zur Verfügung gestellt. Außerdem wird ausdrücklich die Zustimmung zur Verwendung der Daten für oben genannte Zwecke gegeben. Die Leistungsempfänger bestätigen die Richtigkeit ihrer Angaben. Änderungen dieser Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sollten Sie vereinbarte Termine nicht wahrnehmen können, sagen Sie diese spätestens 24 Stunden vorher ab. Andernfalls stellen wir Ihnen die entgangene Vergütung in Rechnung. Da unsere Hebammen berufsbedingt manchmal zu nicht planmäßigen Einsätzen gerufen werden, kann gelegentlich ein Termin kurzfristig nicht stattfinden oder muss kurzfristig zeitlich verschoben werden. Bei der Anmeldung zum Geburtsvorbereitungskurs ist keine automatische Wochenbettnachbetreuung vorgesehen. Diese muss separat abgesprochen und „gebucht“ werden. Bei Interesse dafür bitten wir um eine rechtzeitige Kontaktaufnahme. Sollten Sie eine ambulante Geburt planen (Entlassung vom Geburtsort 4-6 Stunden nach der Geburt), ist dies auf jeden Fall vorab mit mir abzusprechen. In diesem Fall ist eine kurze telefonische Info an mich nötig, wenn die Geburt beginnt. Wir behalten uns das Recht vor, den geplanten Termin zur aufsuchenden Wochenbettnachsorge jederzeit kurzfristig abzulehnen und einen Termin online oder in der Praxissprechstunde anzubieten, wenn dieser aus Kapazitätsgründen nicht gewährleistet werden kann. Bei regelrechter Entlassung vom Geburtsort ist es notwendig, dass Sie sich einen Tag vor Entlassung telefonisch melden, sodass der erste Termin für den Hausbesuch vereinbart werden kann. Ein Hausbesuch dauert i.d.R. etwa 45 Minuten, kann jedoch zwischen 10 und 60 Minuten variieren. Die Maximaldauer beträgt 90 Minuten.

Inkrafttreten Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 01.02.2024 in Kraft.

Salvatorische Klausel Sollten trotz aller Sorgfalt einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so ist hiervon nicht die Wirksamkeit der übrigen Inhalte betroffen. Die unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die den unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen.

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